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Digitales Hinweisgebersystem

Bitte beachten Sie folgende Punkte bei der Formulierung Ihres Hinweises:

  • Beschreiben Sie den Vorfall so detailliert wie möglich.
  • Berücksichtigen Sie dabei gerne die fünf W-Fragen (Was? Wer? Wann? Wie? Wo?)
  • Welche Gesetze, Regeln oder Richtlinien werden nicht eingehalten?

Sie können Ihren Hinweis anonym abgeben oder Ihre direkten Kontaktinformationen hinterlassen. Ihre Meldung wird unter Wahrung der Vertraulichkeit von ausdrücklich autorisierten und speziell geschulten Personen bearbeitet. Sie werden über den Fortschritt des Falles informiert

Es wird empfohlen, die oben aufgeführte interne Meldung dem externen Meldekanal vorzuziehen, da aufgrund der Sachnähe die Abstellung des Verstoßes am effektivsten möglich ist. Wenn diesem intern gemeldeten Verstoß aber zum Beispiel nicht abgeholfen wird, können Sie Hinweise ebenfalls bei der externen Meldestelle des Bundes online melden: Meldestelle Bundesamt für Justiz

Beachten Sie bitte unsere Sicherheitshinweise.